Kleingedrucktes

Im vorgestellten Fall geht es um das Kleingedruckte in der Rechtsschutzversicherung.
In diesen Policen steht nämlich oft drin,  
dass der Versicherungsnehmer nicht ohne Weiteres
einem gerichtlichen Vergleich zustimmen darf,
ohne seine Versicherung vorher explizit zu fragen.
Das gilt auch und gerade im Fall einer vorherigen Zusage der
Kostenübernahme seitens der Versicherung.

Welche Auswirkung eine Nichtbeachtung dieser Passage des "Kleingedruckten" haben kann, zeigt die nachfolgende Geschichte, die so ähnlich vor einem deutschen Gericht tatsächlich verhandelt wurde.

Als Beklagte kann ich Ihnen versichern, dass das Ergebnis besser war als ein Sieg.

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