Kleingedrucktes
Im vorgestellten Fall geht es um
das Kleingedruckte in der Rechtsschutzversicherung.
In diesen Policen steht nämlich oft drin,
dass der
Versicherungsnehmer nicht ohne Weiteres
einem gerichtlichen Vergleich
zustimmen darf,
ohne seine Versicherung vorher explizit zu fragen.
Das gilt auch und gerade im
Fall einer vorherigen Zusage der
Kostenübernahme seitens der
Versicherung.
Welche Auswirkung eine
Nichtbeachtung dieser Passage des "Kleingedruckten" haben
kann, zeigt die nachfolgende Geschichte, die so ähnlich vor
einem deutschen Gericht tatsächlich verhandelt wurde.
Als Beklagte kann ich Ihnen
versichern, dass das Ergebnis besser war als ein Sieg.
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